Die Präsentation des Wiederaufnahmevorbringens und Pflichtverteidigerbestellung für das Wiederaufnahmeverfahren
Am 23. Oktober 2025
RA Prof. Dr. Olaf Hohmann (Rechtsanwalt und Honorarprofessor, Universität Greifswald)
Olaf Hohmann ist ein erfahrener Strafverteidiger und Experte für Wiederaufnahmeverfahren. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Wiederaufnahme in Strafsachen und Kommentator der Wiederaufnahmevorschriften in einem StPO-Kommentar.
Die:Der Verteidiger:in, der:dem ein Wiederaufnahmemandat angetragen wird, sieht sich in der Praxis mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert: Der Kommunikation mit der:dem Ratsuchenden, deren:dessen Erwartungshaltung, der Suche nach dem einen Punkt, der das Urteil erschüttert und vor allem der Wiederaufnahmefeindlichkeit der Gerichte. Der Vortrag beleuchtet das Additionsverfahren, das faktisch das Kernstück des Wiederaufnahmeverfahrens geworden ist. Auch die Besonderheiten der Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags werden angesprochen. Da die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung des Wiederaufnahmeantrags ohne mündliche Verhandlung ergeht, erfordern die schriftliche Darlegung des Antrags und seine Begründung besondere Sorgfalt. Die Betrachtung konzentriert sich auf den das Wiederaufnahmerecht maßgeblich bestimmenden Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 5 StPO.