
Zum Hauptinhalt springen
Unsere Vision

Die Idee, eine Organisation zu schaffen, die sich systematisch mit Fehlurteilen befasst, geht unter anderem auf unseren Vorsitzenden Prof. Dr. Stefan König zurück. Aus seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger wusste er: Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass Menschen unschuldig verurteilt werden und dass es fast unmöglich ist, diese Urteile wieder aufzurollen.
Ein Fehlurteil ist keine bloße Zahl. Hinter jeder falschen Verurteilung steht ein Mensch, dessen Leben sich schlagartig verändert hat. Ein Fehlurteil bedeutet verlorene Jahre, zerbrochene Familien, bleibende Stigmatisierung.
Von der Idee zur Gründung
Es entstand die Vision, eine Organisation aufzubauen, die Betroffene unterstützt und Veränderungen vorantreibt. Inspiriert von den Innocence Projects in anderen Ländern sollte auch in Deutschland eine Anlaufstelle entstehen, sodass Menschen mit rechtskräftigen Fehlurteilen nicht allein gelassen werden.
Am 27. November 2020 trafen sich auf Initiative von Stefan König, Carsten Momsen und Kai Ambos erstmals Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Psycholog:innen und Wissenschaftler:innen, um diese Idee zu diskutieren. Daraus ging am 17. April 2021 die Gründung des Vereins hervor – mitten in der Corona-Pandemie, die den Start erschwerte, unsere Entschlossenheit aber nicht minderte .
Wachsende Strukturen, wachsende Verantwortung
2022 reisten Vorstandsmitglieder nach New York, um Vertreter:innen des Innocence Projects, der Staatsanwaltschaft und verschiedener Law Clinics zu treffen. Diese Begegnungen zeigten: Gründliche Fallarbeit, wissenschaftliche Analyse und Öffentlichkeitsarbeit können zusammen echte Veränderungen bewirken. Viele unserer ersten Instrumente – etwa die Fragebögen – gehen direkt auf die Erfahrungen der US-Amerikaner:innen zurück.
2023 folgte ein entscheidender Schritt: Mit einer wissenschaftlichen Stelle und der Unterstützung durch studentische Hilfskräfte erhielt unsere Arbeit erstmals ein stabiles Fundament. Gleichzeitig konnten wir ein bundesweites Netzwerk von Strafverteidiger:innen, Sachverständigen und Universitäten aufbauen.
2024 sammelten wir weitere wertvolle Praxiserfahrungen, unter anderem durch eine dreimonatige Referendariatsstation bei der Conviction Review Unit in Brooklyn, wo Staatsanwält:innen hauptberuflich Fehlurteile aufarbeiten. Diese Einblicke haben unsere Überzeugung bestärkt, dass es in Deutschland vergleichbare Strukturen braucht, die es zulassen, professionell an der Korrektur von Fehlurteilen zu arbeiten.
Wo wir heute stehen – und was wir erreichen wollen
Heute zählt unser Verein 22 Mitglieder und wir arbeiten mit
- 9 Universitäten,
- über 30 Strafverteidiger:innen,
- rund 10 Sachverständigen
- sowie zahlreichen weiteren Unterstützer:innen.
Seit unserer Gründung haben wir mehr als 220 Fälle geprüft, fünf Wiederaufnahmeanträge und drei Beiordnungsanträge gestellt. Doch unser Ziel geht über Einzelfälle hinaus:
Wir wollen langfristig verlässliche Strukturen schaffen, die an drei Punkten ansetzen: Fehlurteile sollen früher erkannt, wirksamer korrigiert und – vor allem – von vornherein verhindert werden.
Denn noch immer scheitern Wiederaufnahmeanträge häufig daran, dass entscheidende Beweise nicht mehr verfügbar sind oder dringend benötigte Gutachten nicht finanziert werden können. Mit einem Ermittlungsfonds wollen wir unabhängige Sachverständigengutachten ermöglichen, die in vielen Fällen den Schlüssel zur Wahrheit liefern können.
Gleichzeitig wollen wir durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein stärken, dass Fehlurteile auch in Deutschland Realität sind und dass wir verstehen müssen, wie und warum sie entstehen. Hinter jedem Fehlurteil steht ein Mensch, kein abstrakter Fall. Unser Anspruch ist es, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen