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Aufruf an Anwält:innen

Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, sich gegen ein Fehlurteil zu wehren. Dafür ist die enge Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft entscheidend. Wenn Sie in einem Verfahren Zweifel an der Richtigkeit einer Verurteilung haben, können Sie den Fall in Absprache mit Ihren Mandant:innen an uns herantragen. Ziel ist nicht, Mandate aus der Hand zu geben – vielmehr unterstützen wir bei Bedarf durch unser Netzwerk, unsere Expertise und die Einbindung von Universitäten, Sachverständigen und ehrenamtlich tätigen Kolleg:innen.

Die an uns herangetragenen Fälle sind für unsere wissenschaftliche Arbeit von zentraler Bedeutung. Sie ermöglichen es, Fehlurteile systematisch zu erfassen, ein differenzierteres Bild ihrer Ursachen zu entwickeln und daraus fundierte Reformvorschläge abzuleiten.

Aufruf an Sachverständige

In Wiederaufnahmeverfahren hängt vieles von neuen Beweisen ab – und häufig sind es gerade Sachverständigengutachten, die den entscheidenden Unterschied machen. Sie zeigen, dass frühere Gutachten fehlerhaft waren oder Beweise unzutreffend bewertet wurden. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit Expert:innen so wichtig. Sie ermöglicht nicht nur, Verfahren erfolgreich neu aufzurollen, sondern sensibilisiert auch Jurist:innen in Ausbildung und Praxis für die Bedeutung wissenschaftlicher Standards.

Wenn Sie Ihr Fachwissen einbringen möchten, schreiben Sie uns an info@innocence-deutschland.de. Ihre Expertise kann den Unterschied machen – zwischen einer fortbestehenden falschen Verurteilung und einem Freispruch.

Darüber hinaus können Sie uns auch durch ehrenamtliche Mitarbeit, die Verbreitung unserer Inhalte oder durch die Herstellung von Kontakten in Medien und Öffentlichkeit unterstützen.

Jede Form der Unterstützung hilft.