Polizeiliche Fehlerkultur - Fehlanzeige?! - Aspekte zum Umgang mit Fehlern mit Fehlern im strafprozessualen Vorverfahren
Andreas Köckeritz ist Kriminalbeamter des Bundeskriminalamtes (BKA). Als Dozent für Kriminalistik und Einsatzlehre bildet er Studierende des BKA und der Bundespolizei im Fach Kriminalistik aus. Sowohl im Rahmen seiner Tätigkeit als Ermittlungsbeamter als auch im Rahmen seiner Lehrtätigkeit interessiert ihn besonders der Umgang mit Fehlern bei polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens. Ausgelöst wurde dieses Interesse vor allem durch medienwirksame Fehlurteile, wie insbesondere im Fall des zu Unrecht wegen versuchten Totschlags verurteilten Harry Wörz. In unserer Fortbildungsreihe beleuchtete er die Facetten der polizeilichen Fehlerkultur.

Polizeiliche Fehlerkultur
Wenn Köckeritz von polizeilicher Fehlerkultur spricht, meint er damit einen konstruktivem Umgang mit Fehlern im Ermittlungsverfahren, der es ermöglicht, fehlerhafte Ermittlungschritte zu erkennen, zu analysieren und für eine verbesserte Praxis nutzbar zu machen.
status quo
Im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme stellte Köckeritz allerdings fest, dass die Fehlerkultur in der deutschen Polizei gegenwärtig oft durch eine repressive, sanktionsorientierte Haltung geprägt ist. Eine Aufarbeitung des Sachverhalts findet meist nur im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einzelne Beamte:innen statt. Mit dem Abschluss des Strafverfahrens endet auch die Aufarbeitung. Lösungen zur konstruktiven Verbesserung systemischer Probleme werden allenfalls einzelfallbezogen nach aufsehenerregenden Skandalen ergriffen. Diese unzureichende Aufklärung führt nicht selten dazu, dass die Betroffenen von polizeilichen Fehlverhalten enttäuscht sind und das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.
Barrieren für die Etablierung einer positiven Fehlerkultur bei der Polizei
Die Gründe dafür, dass sich eine konstruktive Fehlerkultur wie Köckeritz sie beschreibt nicht bei der Polizei etabliert hat, sind vielfältig. Ein wesentlicher Aspekt, der die Etablierung einer polizeilichen Fehlerkultur behindert, ist dass es nicht "die Polizei" gibt. Stattdessen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 16 Landespolizeien und die Ermittlungsbehörden es Bundes, zu denen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Zoll und die Polizei des Deutschen Bundestages gehören. Die Landespolizeien wiederum haben jeweils ein Landeskriminalamt und untergliedern sich in unterschiedlich viele Polizeidienststellen. Dem entsprechend ist jede Einheit selbst dafür verantwortlich, den Umgang mit Fehlern zu regeln. Es ist daher nicht möglich, dass eine Stelle Vorgaben für eine konstruktive Fehlerkultur für alle Polizeibehörden macht. Auch ist es nicht möglich eine einheitliche Fehlerkultur im Rahmen der Ausbildung von Polizeianwärter:innen zu vermitteln. Die Bundesländer bzw. die Polizeien des Bundes sind grundsätzlich selbst für die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung zuständig.
Ein besonderes Hindernis für die Etablierung einer konstruktiven Fehlerkultur sieht Köckeritz in der Furcht vor disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen, die mit der Offenbarung von Fehlern einhergeht. Polizeibeamte:innen würden daran gehindert werden, eigene Fehler sowie die Fehler von Kolleg:innen offenzulegen, da sie damit rechnen müssen, sich damit ein Disziplinarverfahren oder ein Strafverfahren einzuhandeln, dass sich negativ auf ihre Beförderungsaussichten auswirken könnte. Eine Besprechung und Auswertung von Fehlern würde dadurch nicht stattfinden, so dass Verbesserungen systemischer Probleme behindert werden würden. Um aufzuzeigen, wie eine Fehleranalyse ablaufen könnte, ohne dass die einzelnen Beamte:innen Konsequenzen befürchten müssten, verwies Köckeritz auf seine eigenen Erfahrungen bei der Flugsicherung der Bundeswehr, wo Fehler anonym besprochen und ausgewertet werden.