
Prof. Dr. Stefan König
1. Vorsitzender
Stefan König zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Seit fast vier Jahrzehnten verteidigt er in Berlin und bringt seine Erfahrung in zahlreiche Gremien ein – unter anderem als Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und als Honorarprofessor an der Universität Göttingen. 2020 rief er das Innocence Project Deutschland ins Leben. Was ihn antreibt: die Überzeugung, dass Fehlurteile nicht einfach hingenommen werden dürfen, sondern Strukturen gebraucht werden, um Unrecht sichtbar zu machen und Gerechtigkeit wiederherzustellen.