Podiumsdiskussion „Reentry – Hürden und Wege zurück in die Gesellschaft. Perspektiven aus Deutschland und den USA."
Die Podiumsdiskussion vom 07.07.2026 zeigte verschiedene Perspektiven der Reentry-Arbeit in USA und Deutschland auf. Mit Teilnehmer:innen aus Justiz, NGOs und Universität wurden die Hürden und Schwierigkeiten einer erfolgreichen Wiedereingliederung erörtert und dargelegt, welche institutionellen und praktischen Voraussetzungen benötigt werden, um eine erfolgreiche Reintegration nach einer Inhaftierung zu betreiben.

Bericht: Podiumsdiskussion „Reentry – Hürden und Wege zurück in die Gesellschaft. Perspektiven aus Deutschland und den USA." (7. Juli 2026)
Was bedeutet es, nach Jahren oder sogar Jahrzehnten in Haft in ein Leben in Freiheit zurückzukehren? Welche Hürden entstehen, wenn vertraute Strukturen weggebrochen sind und grundlegende Alltagsabläufe neu erlernt werden müssen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Podiumsdiskussion „Reentry – Hürden und Wege zurück in die Gesellschaft. Perspektiven aus Deutschland und den USA“ mit Vertreter:innen aus Justiz, Wissenschaft und Praxis.
Dabei wurde schnell deutlich: Erfolgreiche Resozialisierung erschöpft sich nicht in der Sicherung grundlegender Lebensbedingungen wie Wohnraum und Arbeit. Sie bedeutet weit mehr – nämlich die Möglichkeit, wieder soziale Beziehungen aufzubauen, gesellschaftliche Zugehörigkeit zu erfahren und ein neues Leben in Freiheit mit Sinn und Perspektive zu gestalten.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Katrin Höffler, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtssoziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie betonte bereits in ihrer Einführung, dass die Funktion von Strafe nicht allein auf theoretischer Ebene betrachtet werden dürfe. Entscheidend sei auch der Blick auf die tatsächlichen Auswirkungen von Haftstrafen auf die betroffenen Menschen. Genau hier setzte die Veranstaltung an: Sie machte sichtbar, welchen Herausforderungen Menschen nach teilweise jahrelanger Inhaftierung gegenüberstehen – von der Wiederaufnahme alltäglicher Routinen bis hin zum Aufbau eines neuen sozialen Umfelds.
Freiheit nach 27 Jahren: Die Geschichte von Dant’e Cottingham

Einen besonders eindrücklichen Einblick in die Realität des Lebens nach der Haft gab Dant’e Cottingham vom Frank J. Remington Center. Er wurde in den USA im Alter von 17 Jahren zu 27 Jahren Haft verurteilt und erst 2022 entlassen. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatte er am Vormittag vor einer Schulklasse der JSA Berlin von seinen Erfahrungen berichtet und bereitwillig die interessierten Fragen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beantwortet. Auch in der abendlichen Podiumsdiskussion sprach er offen über seinen Weg zurück in die Freiheit.
Insbesondere an den Moment seiner eigenen Entlassung kann er sich noch gut erinnern: es war 8:30 Uhr am Morgen und nach Stunden der Anspannung begleitete ihn auf jedem Schritt nach draußen die Angst, die Freiheit könne ihm gleich wieder genommen werden. Selbst Jahre später sei dieses Gefühl nicht vollständig verschwunden. Seine Erfahrungen verdeutlichen, wie nachhaltig Inhaftierung wirkt und wie groß die psychischen Hürden beim Wiedereinstieg sind.
In seiner heutigen Arbeit mit Inhaftierten betont Cottingham daher immer wieder: Re-Entry bedeutet mehr als „Housing and Employment“. Es geht um Verbindung, Vertrauen und den Umgang mit den Ängsten der Betroffenen – auch vor der bevorstehenden Freiheit.
Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit — Widerspruch oder Zusammenspiel?
Im Anschluss ging es um die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Resozialisierung in Deutschland. Johanna Schmid, Vollzugsleiterin der JSA Berlin, lenkte dabei den Blick auf die wichtige Frage nach dem Zusammenspiel von Ziel und Aufgabe von Resozialisierung. Einerseits soll Resozialisierung Straftätern ein dauerhaft straffreies Leben ermöglichen, andererseits besteht die gesellschaftliche Aufgabe darin, durch nachhaltige Integration die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Beides stehe jedoch nicht im Widerspruch, sondern bedinge einander: Erfolgreiche Resozialisierung ist zugleich ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Kriminalprävention.
Schmid zitierte in diesem Zusammenhang das Bundesverfassungsgericht, das in seiner berühmten Lebach-Entscheidung schon 1973 festhielt: „Nicht nur der Straffällige muß auf die Rückkehr in die freie menschliche Gesellschaft vorbereitet werden; diese muß ihrerseits bereit sein, ihn wieder aufzunehmen."
Auch Sarah Graf, Teilanstaltsleiterin der JVA Heidering, gab Einblicke aus der Vollzugspraxis und lieferte anschauliche Zahlen: Zum Stichtag 31. März 2025 befanden sich rund 2.500 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte im Vollzug (ohne Untersuchungshaft), viele von ihnen mit vergleichsweise kurzen Haftstrafen und entsprechend hoher Fluktuation. Umso wichtiger sei es, bestehende Ressourcen – etwa Wohnraum oder soziale Bindungen – möglichst zu erhalten.
Die Grundlage hierfür bildet eine individuelle Vollzugs- und Eingliederungsplanung, bei der zahlreiche Aspekte der Lebenssituation berücksichtigt und gemeinsam mit den Gefangenen erörtert werden. Resozialisierung und Sicherheit stünden dabei nicht im Widerspruch, sondern in einem anspruchsvollen Spannungsverhältnis, das sorgfältig austariert werden müsse.
Credible Messenger: Peer-to-Peer als Ansatz für Wiedereingliederung und Prävention
Einen innovativen Ansatz stellte Andrea Schulze mit dem Projekt „Credible Messenger“ (öffnet in neuem Tab) vor. Das Projekt verfolgt einen Peer-to-Peer-Ansatz, bei dem ehemals Inhaftierte mit delinquenten Jugendlichen arbeiten. Dabei wird die eigene Haftbiografie nicht als Hindernis betrachtet, sondern als besondere Qualifikation.
Das Ziel: Jugenddelinquenz reduzieren und gleichzeitig ehemaligen Inhaftierten eine berufliche Perspektive eröffnen. Die Tätigkeit ermöglicht nicht nur bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklungschancen, sondern führt auch zu einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit – ein wichtiger Bestandteil der Rückfallprävention.
Die anschließende Diskussion bot Raum für Fragen und den Austausch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Systeme in Deutschland und den USA. Während die Resozialisierung in Deutschland rechtlich fest verankert ist, nimmt sie im US-amerikanischen Strafsystem häufig eine geringere Rolle ein. Cottingham kritisierte dabei insbesondere den Verlust grundlegender Rechte wie des Wahlrechts infolge einer lebenslangen Bewährungsstrafe.
Fazit
Die verschiedenen Perspektiven der Veranstaltung machten deutlich: Resozialisierung ist kein abgeschlossener Akt, sondern ein langfristiger Prozess, der individuelle Unterstützung, gesellschaftliche Offenheit und strukturelle Rahmenbedingungen gleichermaßen erfordert. Der Weg zurück in die Gesellschaft beginnt nicht erst mit der Entlassung – und er endet auch nicht mit einem gefundenen Arbeitsplatz oder dem Einzug in eine eigene Wohnung.