Zwischen Rechtskraft und Gerechtigkeit: Wann sollte ein Strafverfahren wiederaufgenommen werden - Eine internationale Konferenz
Unsere internationale Konferenz zum Thema „When Should a Procedural Error Justify Reopening a Final Criminal Conviction?“ Die Tagung bringt Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen, Mitglieder des internationalen Innocence Network und Expert:innen aus unterschiedlichen Rechtssystemen zusammen, um über eine der grundlegenden Herausforderungen moderner Strafrechtspflege zu diskutieren: den Umgang mit Fehlurteilen und die Grenzen der Rechtskraft.

Ein Strafurteil markiert in rechtsstaatlichen Systemen gewöhnlich den Schlusspunkt eines Verfahrens. Mit Eintritt der Rechtskraft soll Rechtssicherheit entstehen – für Gerichte, Betroffene und die Gesellschaft insgesamt. Doch was geschieht, wenn sich erst nach Abschluss eines Verfahrens herausstellt, dass gravierende Verfahrensfehler vorlagen? Wann wiegt der Anspruch auf Fairness schwerer als das Prinzip der Finalität?
Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich unsere internationale Konferenz
„When Should a Procedural Error Justify Reopening a Final Criminal Conviction?“
die am 11. Juli 2026 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin sowie online stattfinden wird.
Die Tagung bringt Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen, Mitglieder des internationalen Innocence Network und Expert:innen aus unterschiedlichen Rechtssystemen zusammen, um über eine der grundlegenden Herausforderungen moderner Strafrechtspflege zu diskutieren: den Umgang mit Fehlurteilen und die Grenzen der Rechtskraft.
Wenn Rechtskraft auf Verfahrensgerechtigkeit trifft
Kaum ein Bereich des Strafrechts verdeutlicht die Spannungen rechtsstaatlicher Verfahren so deutlich wie das Wiederaufnahmerecht. Einerseits gilt die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen als unverzichtbare Grundlage funktionierender Justizsysteme. Andererseits stellt sich die Frage, ob ein Urteil Bestand haben darf, wenn schwerwiegende Verfahrensfehler dessen Legitimität erschüttern.
Internationale Rechtsordnungen beantworten diese Frage höchst unterschiedlich. Während das deutsche Strafprozessrecht Wiederaufnahmen traditionell nur unter engen Voraussetzungen zulässt, verfolgen andere Systeme – insbesondere adversatorisch geprägte Rechtsordnungen wie die USA – teilweise offenere Modelle der nachträglichen Überprüfung.
Die Konferenz nimmt diese Unterschiede zum Anlass, um rechtsvergleichende und institutionelle Perspektiven miteinander ins Gespräch zu bringen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur dogmatische Fragen, sondern auch die praktischen Herausforderungen der Fehlurteilskorrektur.
Internationale Perspektiven auf Wiederaufnahmeverfahren
Im ersten Teil der Konferenz, Procedural Errors and the Principle of Finality, werden nationale Wiederaufnahmesysteme aus verschiedenen Ländern vorgestellt und miteinander verglichen. Beiträge aus Deutschland, den USA, Israel, Japan, Spanien, Italien, Kanada, der Schweiz, Dänemark, Argentinien und dem Vereinigten Königreich beleuchten, wie unterschiedliche Rechtsordnungen mit Verfahrensfehlern nach Eintritt der Rechtskraft umgehen.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Welche Arten von Verfahrensfehlern rechtfertigen eine Wiederaufnahme?
- Welche Rolle spielt das Prinzip der Finalität in verschiedenen Rechtssystemen?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen kontinentaleuropäischen und adversatorischen Verfahrensmodellen?
- Welche strukturellen Hindernisse erschweren die Korrektur von Fehlurteilen?
Gerade im internationalen Vergleich wird sichtbar, wie unterschiedlich Rechtssysteme das Verhältnis von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit austarieren – und welche institutionellen Konsequenzen daraus folgen.
Fehlurteile korrigieren: Institutionen, Verantwortung und Praxis
Der zweite Konferenzteil, Error Culture and Corrective Practice, widmet sich den institutionellen Mechanismen der Fehlurteilskorrektur. Diskutiert werden unter anderem sogenannte Conviction Integrity Units, unabhängige Review Commissions sowie weitere Formen postkonviktiver Überprüfung.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Frage, welche Strukturen erforderlich sind, um Fehlurteile nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch effektiv korrigieren zu können.
Ein besonderer Programmpunkt ist die Keynote von Dant’e Cottingham. Aus eigener Erfahrung wird er über die Folgen langjähriger Inhaftierung, die Schwierigkeiten nach einer Exoneration und die Herausforderungen gesellschaftlicher Reintegration sprechen. Seine Perspektive eröffnet einen Blick auf die menschliche Dimension von Fehlurteilen – jenseits juristischer Dogmatik und institutioneller Debatten.
Deutschland und die USA im Dialog
Den Abschluss der Konferenz bildet das Panel
Finality vs. Fairness — Germany and the United States in Dialogue.
Renommierte Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis diskutieren hier Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutscher und US-amerikanischer Ansätze zur Wiederaufnahme von Strafverfahren. Im Zentrum steht die grundlegende Frage, wie moderne Rechtsstaaten mit der Möglichkeit gerichtlicher Fehlentscheidungen umgehen sollten – und wo die Grenze zwischen notwendiger Rechtssicherheit und prozessualer Fairness verläuft.
Informationen zur Teilnahme
Die Konferenz findet am 11. Juli 2026 von 9:00 bis 20:00 Uhr sowohl vor Ort an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (Bebelplatz 2, 10117 Berlin) als auch online statt.
Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftler:innen, Strafverteidiger:innen, Studierende, Mitglieder des Innocence Network sowie an alle Interessierten im Bereich Fehlurteile, Wiederaufnahmeverfahren und rechtsstaatliche Verfahrensgerechtigkeit.
Teilnahmegebühren
- 100 € reguläre Teilnahme vor Ort
(inkl. Lunch sowie Kaffee- und Pausenverpflegung) - 80 € Online-Teilnahme
- 20 € für Referendar:innen
- Kostenfreie Teilnahme für Studierende
Die Zahl der Plätze für die Präsenzteilnahme ist begrenzt. FAO-Bescheinigungen können ausgestellt werden.