
Die Untersuchungshaft
Das Leid vieler unschuldig verurteilter Personen beginnt nicht erst mit der Rechtskraft des Urteils. Die meisten befinden sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft - ihrer Freiheit beraubt und von ihren Familien getrennt. Die Untersuchungshaft ist der schwerste strafprozessuale Eingriff in die Rechte und die Lebensführung der:des Beschuldigten. Da von ihr:ihm wird ein Sonderopfer für die Allgemeinheit abverlangt wird (BGHZ 60, 302), kann die Anordnung der Untersuchungshaft nur zulässig sein, soweit es überwiegende Interessen des Gemeinwohls zwingend gebieten (BVerfGE 35, 185). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Zweck, die Voraussetzungen und das Verfahren der Untersuchungshaft.


